
Mieterabfindung
Das Finanzgericht/FG München hat mit Beschluss vom 24.7.2024 (12 V 1200/24) entschieden, dass Abfindungszahlungen einer Vermieterin bzw. eines Vermieters an die Wohnungsmieterinnen und -mieter für die vorzeitige Aufgabe eines vertraglichen Mietverhältnisses keine steuerpflichtigen Einkünfte i. S. von § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz/EStG sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung im Aufhebungsvertrag anders bezeichnet ist, beispielsweise – wie im entschiedenen Fall – als „Umzugskostenhilfe“.
Sonstige Einkünfte
§ 22 Nr. 3 EStG stellt eine Auffangvorschrift dar und erfasst alle sonstigen Einkünfte, die nicht unter die übrigen sechs Einkunftsarten fallen, wie z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen usw. Das Finanzamt wollte die als Umzugskostenhilfe deklarierten Abstandszahlungen (im Streitfall € 100.000,00) als sonstige Einkünfte i. S. dieser Vorschrift der Einkommensteuer unterwerfen.
Fazit
Der rechtskräftige Beschluss steht im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung (u. a. Urteil vom 14.9.1999, IX R 89/95). Generell gilt, dass Entschädigungszahlungen für die Aufgabe eines Vermögenswertes eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung darstellen. Denn der Mieter muss für eine Neuvermietung mit im Regelfall höherem Mietzins auch höhere Aufwendungen in Kauf nehmen.
Stand: 17. Dezember 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Willkommen bei der LKC Rabald Wagner & Kollegen GmbH, Ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Landshut, Abensberg und München. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Newsbeiträge haben, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Atikon Marketing & Werbung GmbH
https://www.steuerberater-la.de/static/content/e16/e605/company_logo_social_media/ger/socialmedia-logo-1200x630.jpg?checksum=b4c18656bd126d561003207d3b98e487898600f6
LKC Rabald Wagner & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft