Jahresabschlüsse / Steuererklärungen
Wir erstellen Jahresabschlüsse, Einnahme-Überschussrechnungen und Steuererklärungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, unabhängig davon, ob Sie die Buchführung selbst erstellt haben oder diese durch uns erstellt wurde.
Abschlüsse (anlassbezogen):
- Eröffnungsbilanzen
- Zwischenbilanzen
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)
Abschlüsse (nach der Rechtsgrundlage)
- Nach HGB, ggf. unter Berücksichtigung des GmbHG bzw. des AktG
- Steuerbilanzen
- unter Berücksichtigung von IFRS
- unter Berücksichtigung der Pflegebuchführungsverordnung
Offenlegungspflichtige Unternehmen (insbesondere Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG’s ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter) müssen ihre Jahresabschlüsse innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Andernfalls drohen Bußgelder von 2.500 bis zu 25.000 €. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Veröffentlichung Ihres Jahresabschluss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen.
Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung einschl. Zerlegung
- Feststellungserklärung
- Körperschaftsteuererklärung (ggf. unter Berücksichtigung von Organschaftsverhältnissen)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
- etc.