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Jahresabschlüsse / Steuererklärungen

Wir erstellen Jahresabschlüsse, Einnahme-Überschussrechnungen und Steuererklärungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, unabhängig davon, ob Sie die Buchführung selbst erstellt haben oder diese durch uns erstellt wurde.

Abschlüsse (anlassbezogen):

  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenbilanzen
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)

Abschlüsse (nach der Rechtsgrundlage)

  • Nach HGB, ggf. unter Berücksichtigung des GmbHG bzw. des AktG
  • Steuerbilanzen
  • unter Berücksichtigung von IFRS
  • unter Berücksichtigung der Pflegebuchführungsverordnung

Offenlegungspflichtige Unternehmen (insbesondere Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG’s ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter) müssen ihre Jahresabschlüsse innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Andernfalls drohen Bußgelder von 2.500 bis zu 25.000 €. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Veröffentlichung Ihres Jahresabschluss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen.

Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung einschl. Zerlegung
  • Feststellungserklärung
  • Körperschaftsteuererklärung (ggf. unter Berücksichtigung von Organschaftsverhältnissen)
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
  • etc.
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